EU Markenanmeldung zum Festpreis

  1. 10 Jahre Schutz durch einmaliges Zahlen
  2. Anwaltskosten i.H.v. 249,- €* für eine EU Markenanmeldung
  3. Amtliche Gebühr i.H.v. 900,- € (für zwei Warenklassen)
  4. Pauschalhonorare bieten Ihnen volle Kostenkontrolle
*alle Preise netto + MwSt zzgl. amtliche Gebühren (freibleibend)


EU Markenanmeldung

  • Vorab erfolgt eine Identitätsrecherche bzgl. DE-Marken, EU-Marken und IR-Marken
  • Prüfung bzgl. der grundsätzlichen Eintragungsfähigkeit
  • Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für bis zu 3 Klassen
  • Elektronische Markenanmeldung an das HABM
  • Führung der Standardkorrespondenz mit dem HABM
  • Prüfung und Weiterleitung der Empfangsbescheinigung und Übersendung Ihrer Markenurkunde

EU Marke anmelden

Eine EU Markenanmeldung hat den großen Vorteil, dass man kostengünstig in allen EU Staaten gleichzeitig einen Markenschutz bekommt. Denken Sie europäisch und schützen Ihre Marke nicht nur in Deutschland. Mit der Anmeldung einer EU-Marke kennt Ihre Geschäftstätigkeit keine ungeschützten Grenzen innerhalb der EU.

Besprechen Sie mit einem im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwalt die Schutzstrategie und erhalten bei Markenanmelder24 eine individuelle Beurteilung der Schutzwürdigkeit Ihrer Marke für den europäischen Binnenmarkt.

Markenanmelder24 führt für Sie das Verfahren vor dem Harmonisierungsamt für den Europäischen Binnenmarkt durch. Nach Erstellung der europäischen Markenanmeldung übersenden wir den Antrag an das Harmonisierungsamt. Von diesem Zeitpunkt an überwachen wir die Standardkorrespondenz und anstehenden Fristen, um das Verfahren zu Ihrem Vorteil abzuwickeln.

Bitte geben Sie hier den gewünschten EU Markennamen an:

Falls Sie eine Bildmarke oder Wort-/Bildmarke anmelden möchten, senden Sie bitte nach dem Ausfüllen des Formulars separat noch das Bild per E-Mail als JPG-Datei an info@markenanmelder24.de

Bitte nennen Sie hier in Stichpunkten, für welche Waren bzw. Dienstleistungen Sie die Marke benötigen.

Die Zuordnung der Waren- und Dienstleistungsklassen erfolgt dann in Abstimmung mit Ihnen durch die Kanzlei Jahn.